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Daniel Marcus

Lukaschenkos Präsidentschaftskandidatur angezweifelt

Belarussische Juristen zweifeln an der Legitimität der Kandidatur von Amtsinhaber Alexander Lukaschenko bei den Präsidentschaftswahlen im Oktober 2015. Das Verfassungsgericht des Landes sieht indessen keine Gründe, sich dem Fall zu widmen.

Eine Gruppe belarussischer Juristen um Tamara Kowaltschuk wandte sich bereits am 22. Juni 2015 an das Verfassungsgericht der Republik Belarus mit der Bitte, Rechtswidersprüchen nachzugehen, welche die aktuelle Präsidentschaft von Alexander Lukaschenko betreffen. Zugleich wird dessen Kandidatur bei den kommenden Präsidentschaftswahlen in Frage gestellt.

Dabei berufen sich die Juristen vor allem auf den Paragraphen 112 des geltenden Wahlgesetzes von Belarus, welcher die thematische Reichweite von Referenden regelt. In einem Absatz werden darin ausdrücklich jene Fragestellungen ausgeschlossen, welche „die Wahl oder Entlassung des Präsidenten der Republik Belarus“ betreffen. Doch genau das geschah beim Referendum am 17. Oktober 2004, als alle Bürger des Landes zu entscheiden hatten, ob sie „dem ersten Präsidenten der Republik Belarus, Alexander Lukaschenko, erlauben als Kandidat an den Präsidentschaftswahlen der Republik Belarus teilzunehmen.“

Der damalige Hintergrund war, dass sich die zweite Legislaturperiode des Amtsinhabers Lukaschenko ihrem Ende näherte und die seinerzeit gültige Verfassung eine Begrenzung der Präsidentschaft auf zwei Amtsperioden vorsah. Laut offiziellen Ergebnissen bejahten damals knapp 88 Prozent der Wähler die oben genannte Frage und befürworteten damit eine entsprechende Verfassungsänderung. Wegen verschiedener Rechtswidersprüche wie dem oben genannten sehen Kowaltschuk und ihre Kollegen allerdings das 2004 abgehaltene Referendum, die darauf folgenden Präsidentschaftswahlen in den Jahren 2006 und 2010, sowie die aktuelle Kandidatur von Alexander Lukaschenko als illegitim an.

Ohne auf die Punkte der Juristen genauer einzugehen, reagierte das belarussische Verfassungsgericht einige Wochen später mit einem einseitigen Schreiben, welches knapp darlegte, dass „keine Gründe zur Einleitung eines Verfahrens festgestellt werden konnten“. In Foren belarussischer Nachrichtenseiten wurden Diskussionen zum Thema gelöscht, so Kowaltschuk.

Link zur Originalquelle: www.belaruspartisan.mybb.ru

Autor

Daniel Marcus hat Philosophie studiert und als Freiwilliger in Minsk gearbeitet.

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PARTNERSCHAFT

Das Teaserbild ist eine Bearbeitung von "Belarus" von Marca Veraarta, es steht unter CC-BY-Lizenz.